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Beschwerde-Hilfe

Wie reiche ich eine Beschwerde ein?

Für die Einreichung einer Beschwerde gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Die Beschwerde kann auf dem Postweg an die Clearingstelle gerichtet werden.

Die Beschwerde kann schriftlich per Post an die Clearingstelle geschickt werden. Sie muss den Namen und die Adresse des jeweiligen Beschwerdeführers enthalten und von diesem handschriftlich unterschrieben sein. Anonyme oder nicht unterschriebene Beschwerden können nicht bearbeitet werden.

Die Postadresse der Clearingstelle lautet:

Sächsische Staatskanzlei

Clearingstelle nach SächsAGSGB beim Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Archivstraße 1

01097 Dresden

 

2. Die Beschwerde kann auch per Fax eingereicht werden.

Für die Einlegung einer Beschwerde per Fax gelten die gleichen Maßgaben wie für den Postweg.

Ihre Beschwerde schicken Sie dann an die Faxnummer: 0351 564-10999.

3. Die Beschwerde kann auch online an die Clearingstelle gerichtet werden.

Wollen Sie Ihre Beschwerde elektronisch an die Clearingstelle senden, können Sie das hier zur Verfügung stehende Beschwerde-Formular nutzen.

4. Die Beschwerde kann auch mündlich in der Clearingstelle eingereicht werden.

Die Beschwerde kann nach Vereinbarung eines Termines auch mündlich in der Clearingstelle eingereicht werden, wo sie eine Mitarbeiterin für Sie aufschreibt.

 

Die Besuchsadresse der Clearingstelle lautet:

Sächsische Staatskanzlei

Clearingstelle nach SächsAGSGB beim Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Archivstraße 1

01097 Dresden

Zusätzliche Unterlagen

Damit sich die Clearingstelle schnell ein vollständiges Bild von der Angelegenheit machen kann, ist es hilfreich, wesentliche Unterlagen in Kopie der Beschwerde beizufügen.

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