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Verfahren

Beschwerden können schriftlich per Post, per Fax, per E-Mail, online über ein Beschwerde-Formular oder nach Vereinbarung eines Termines auch mündlich zur Niederschrift gegenüber einem Mitarbeiter der Clearingstelle eingereicht werden.

Binnen zwei Wochen wird der Eingang der Beschwerde bestätigt und der Träger der Eingliederungshilfe zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Art und den Umfang der Sachverhaltsermittlung bestimmt die Clearingstelle. Sie kann dabei den Leistungserbringer oder mit der Durchführung der Leistung tangierte Dritte einbeziehen.

Nach Eingang der Stellungnahme des Trägers der Eingliederungshilfe und dem Abschluss der Ermittlungen durch die Clearingstelle wird die Beschwerde bei der nächsten Clearingstellensitzung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung behandelt.

Das Votum der Clearingstelle wird schriftlich dokumentiert und dem Beschwerdeführer sowie dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe schriftlich bekanntgegeben.

Das Recht, einen förmlichen Rechtsbehelf zu erheben, bleibt unberührt.

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